Sonderkonditionen EVS (neue KEV)

Datum 17.11.2017 13:13 | Thema: 

Sonderkonditionen

 

                        - gültig ab 1.1.2018


 
 

für unrealisierte Photovoltaikprojekte, die bis 30.6.2012 zur KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) angemeldet wurden und neu von der neuen Einspeisevergütung (EVS) noch profitieren


 



 

Ihre Vorteile:

 

  • Sofortiger Bau der PV-Anlage

  • Langjährige Erfahrung insbes. im Agrarbereich

  • Kaufoption der PV-Anlage während der Vertragslaufzeit

  • Kombination von Eigenverbrauchsnutzung und Einspeisevergütung

  • Anlagenüberwachung

  • Innovative Wartung mittels Drohne


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